Lizenzstatus von Rajabets in Deutschland
Rajabets besitzt keine deutsche Erlaubnis für Online-Sportwetten. Der Anbieter und die Domain rajabets.com fehlen in der offiziellen Whitelist der GGL. Für die Domain bestehen ausländische Genehmigungsbezüge in Curaçao und Anjouan, deren Dokumente andere Unternehmen als Inhaber führen.
- Deutscher Lizenzstatus
- Keine deutsche Erlaubnis für Online-Sportwetten.
- Deutsches Register
- GGL-Whitelist ohne Rajabets oder rajabets.com.
- Curaçao-Inhaber
- Inaxis N.V.
- Anjouan-Inhaber
- 3-102-936502 SRL.
Inhaltsverzeichnis
Deutscher Status von Rajabets
Rajabets besitzt keine deutsche Erlaubnis für Online-Sportwetten. In der offiziellen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder erscheinen weder der Markenname noch die Domain rajabets.com und die mit dem Angebot verknüpften Unternehmen Inaxis N.V. und 3-102-936502 SRL. Das ist für die Einordnung des Angebots in Deutschland der entscheidende Status. Eine in einem anderen Staat erteilte Erlaubnis verleiht dem Anbieter keine deutsche Sportwettenlizenz.
- Marke
- Rajabets, auch unter der Schreibweise Rajabet bekannt.
- Domain
- rajabets.com.
- Deutsche Sportwettenlizenz
- Nicht vorhanden.
- Deutscher Betreiberindex
- Kein Eintrag für Rajabets oder rajabets.com.
- Deutsche Aufsicht
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Die deutsche Whitelist enthält die in Deutschland erlaubten Glücksspielangebote und die dazugehörigen Anbieter. Beim Vergleich eines konkreten Wettangebots kommt es auf die Zuordnung des Betreibers und seiner Internetadresse an. Eine ähnlich klingende Marke oder ein anderer internationaler Internetauftritt ist dafür kein gleichwertiger Eintrag. Für Rajabets fehlt die entsprechende Zuordnung zu einem in Deutschland zugelassenen Online-Sportwettenangebot.
Online-Sportwetten in Deutschland unterliegen einem eigenen Erlaubnis- und Aufsichtsrahmen. Die Erlaubnis bezieht sich auf den Betrieb des konkreten Angebots und dessen Regeln für den Umgang mit Kundengeldern, Spielerschutz und Beschwerden. Wer einen Anbieter rechtlich einordnet, betrachtet daher nicht allein ein ausländisches Zertifikat, sondern den örtlichen Betreiberstatus. Für Rajabets lautet dieser Status in Deutschland eindeutig: keine deutsche Erlaubnis.
Das Unternehmen Inaxis N.V. wird im Curaçao-Zertifikat als Betreiber der Domain rajabets.com geführt. Ein gesondertes Anjouan-Register verbindet denselben Domainnamen mit der Gesellschaft 3-102-936502 SRL. Beide Einträge sind Informationen zu ausländischen Erlaubnissen. Für die Erbringung von Online-Sportwetten in Deutschland ist die landesspezifische Erlaubnis maßgeblich, und eine solche liegt für Rajabets nicht vor.
Für Fragen über den Kontozugang und die bestehenden Servicewege bietet Rajabets Live-Chat und E-Mail-Kontakt an. Der deutsche Lizenzstatus berührt die Einordnung des Sportwettenangebots und wird anhand der hiesigen behördlichen Betreiberdaten festgestellt.
Der offizielle Betreiberindex
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, abgekürzt GGL, ist für die bundesweite Aufsicht über viele Online-Glücksspielangebote zuständig. Ihr offizieller Betreiberindex führt erlaubte Angebote und deren Betreiber auf. Bei Online-Sportwetten lässt sich dort prüfen, ob eine Marke und die zugehörige Internetadresse für Deutschland erscheinen. Die Whitelist ist deshalb ein zentraler Bezugspunkt für die rechtliche Einordnung eines konkreten Wettanbieters.
- Der genaue Domainname des Wettanbieters wird bestimmt.
- Die Schreibweise der Marke und die dazugehörige Betreibergesellschaft werden festgehalten.
- In der offiziellen GGL-Whitelist wird nach Marke, Betreiber und Domain gesucht.
- Der gefundene Eintrag wird auf die tatsächlich verwendete Internetadresse bezogen.
- Fehlt die entsprechende Zuordnung, besteht für das konkrete Angebot keine deutsche Erlaubnis.
Für Rajabets wurden die Schreibweisen Rajabets und Rajabet, die Domain rajabets.com sowie die Namen Inaxis N.V., Corpmove N.V. und 3-102-936502 SRL mit dem Verzeichnis abgeglichen. Keiner dieser Suchbegriffe ergab einen passenden Eintrag des Anbieters. Der Zusammenhang zwischen Domain, Marke und Unternehmen lässt sich so aus den registrierten Angaben nachvollziehen, ohne ähnliche Betreiber mit Rajabets gleichzusetzen.
Ein Listeneintrag nennt im Regelfall den erlaubten Betreiber und dessen Internetangebote. Die Prüfung des Domainnamens ist besonders wichtig, weil verschiedene Websites im selben Geschäftsbereich unterschiedlichen Unternehmen gehören können. Ebenso können Anbieter mehrere Domains betreiben. Für die erlaubte lokale Nutzung zählt, welche konkrete Adresse im behördlichen Verzeichnis dem genehmigten Betreiber zugeordnet wird.
Das offizielle Verzeichnis ist über die Whitelist der GGL zugänglich. Dort finden sich die registrierten Angebote. Die behördliche Aufsicht bezieht sich auf das deutsche Marktmodell und dessen Spielerschutzregeln. Eine Registrierung in einem ausländischen Lizenzsystem gehört nicht zur deutschen Whitelist.
Die Prüfung der rechtlichen Zulassung ist vom Inhalt eines Wettmarkts unabhängig. Fußballwetten, Cricket, Live-Quoten und Auszahlungswege beschreiben Funktionen eines Sportwettenprodukts. Die Erlaubnis für Deutschland betrifft dagegen den örtlichen Betrieb dieses Produkts. Bei Rajabets bestehen Produktinformationen und ausländische Zertifikate, während der erforderliche deutsche Betreiberstatus fehlt.
Curaçao-Zertifikat und Unternehmen
Für die Domain rajabets.com besteht ein Zertifikat der Curaçao Gaming Authority mit der Nummer OGL/2024/1968/1134. Als Inhaber und Betreiber wird Inaxis N.V. mit der Gesellschaftsnummer 166861 geführt. Das Zertifikat trägt den Status aktiv. Die Gesellschaft ist in Curaçao registriert. Diese Angaben ordnen das Wettangebot einem Unternehmen innerhalb des dortigen Genehmigungsrahmens zu.
- Behörde
- Curaçao Gaming Authority.
- Zertifikatsnummer
- OGL/2024/1968/1134.
- Inhaber
- Inaxis N.V.
- Gesellschaftsnummer
- 166861.
- Status
- Aktiv.
- Beginn
- 5. September 2025.
Eine Zertifikatsnummer dient der eindeutigen Identifizierung eines Erlaubnisdokuments. Der Name des Inhabers verbindet das Dokument mit dem betreffenden Unternehmen. Die Gesellschaftsnummer ist ein weiteres Merkmal der juristischen Person. Bei einer internationalen Website können solche Angaben zur Unternehmenszuordnung verwendet werden. Die technische Erreichbarkeit einer Domain und die lokale Zulassung für Spieler in Deutschland werden durch verschiedene Stellen beurteilt.
Die Curaçao-Erlaubnis ist ausländischer Herkunft und wird nicht von der deutschen GGL erteilt. Sie deckt damit den örtlichen Genehmigungsbedarf für Online-Sportwetten in Deutschland nicht ab. Für Rajabets bleibt die deutsche Whitelist ohne Eintrag. Aus der aktiven Stellung des Curaçao-Zertifikats ergibt sich deshalb kein positiver deutscher Lizenzstatus.
Ein Zertifikat kann mehrere Angaben zum Inhaber und zur Geltungsdauer enthalten. Für den Curaçao-Nachweis liegt der Beginn der Erlaubnis am 5. September 2025. Die Domain rajabets.com ist dem Zertifikat als Gegenstand der Betreiberzuordnung bekannt.
Die Unternehmensgeschichte enthält zudem die ältere Betreiberbezeichnung Corpmove N.V. in einer Veröffentlichung aus früheren Jahren. Die aktuelle Zuordnung des konkreten Domainzertifikats betrifft Inaxis N.V. Die beiden Namen stehen damit nicht als austauschbare gegenwärtige Betreiberbezeichnungen nebeneinander. Maßgeblich ist für diesen ausländischen Nachweis die Gesellschaft im aktuellen Zertifikat.
Anjouan und verknüpfte Domains
Rajabets ist außerdem in einem Anjouan-Genehmigungsnachweis enthalten. Die Anjouan Gaming Authority verbindet die Lizenznummer ALSI-202509014-FI1 mit dem Inhaber 3-102-936502 SRL. Im Register sind die Domains rajabets.com und reybets.com zusammen aufgeführt. Das zeigt eine Beziehung der Domains über diesen ausländischen Lizenzhalter. Der Eintrag wird von der Behörde als gültig bezeichnet.
- Ausstellende Behörde
- Anjouan Gaming Authority.
- Lizenzkennung
- ALSI-202509014-FI1.
- Inhaber
- 3-102-936502 SRL.
- Verknüpfte Domains
- rajabets.com und reybets.com.
- Registerstatus
- Als gültig geführt.
Die Nennung mehrerer Domains innerhalb eines Genehmigungsdokuments stellt eine Zuordnung zur entsprechenden Gesellschaft her. Sie bedeutet, dass der registerführende Anbieter für mehrere Internetadressen einen gemeinsamen rechtlichen Nachweis verwendet. Reybets ist dadurch als weitere Marke im Umfeld des betreffenden Lizenzhalters erkennbar. Aus einer solchen Verbindung folgt kein gemeinsames Angebot in Deutschland.
Eine ausländische Erlaubnis wird nach den Vorschriften des jeweils ausstellenden Hoheitsgebiets geführt. Bei einem internationalen Wettangebot können deshalb parallel Einträge aus mehreren Systemen bestehen. Die betroffenen Behörden führen ihre eigenen Zertifikate, Inhaber und Registrierungskennungen. Für die deutsche Zulassung wird dennoch eine eigene GGL-Erlaubnis benötigt. Diese ist für Rajabets nicht vorhanden.
Die Dauer einer ausländischen Erlaubnis bleibt für die Frage der deutschen Zulassung ohne ausschlaggebende Wirkung.
Rajabets führt mit dem Curaçao-Zertifikat und dem Anjouan-Eintrag zwei unterschiedliche ausländische Genehmigungsbezüge. Die eingetragenen Gesellschaften sind Inaxis N.V. beziehungsweise 3-102-936502 SRL. Die Dokumente beschreiben verschiedene registrierte Inhaber derselben Wettmarke. Der deutsche Betreiberindex enthält trotzdem keinen zugeordneten Eintrag für die angebotene Domain.
Was die örtliche Erlaubnis bedeutet
Online-Sportwetten werden in Deutschland in einem geregelten Markt mit örtlicher Erlaubnispflicht angeboten. Die zuständige Aufsicht legt Anforderungen an die Betreiber und die Organisation des Angebots zugrunde. Der Schutz minderjähriger Personen, Maßnahmen gegen problematisches Spielen sowie die Bearbeitung des Geldverkehrs gehören zu den Themen dieses Rahmens. Ein genehmigter Betreiber muss die für sein deutsches Angebot geltenden Auflagen erfüllen.
- Der Betreiber benötigt für das konkrete deutsche Online-Sportwettenangebot eine örtliche Erlaubnis.
- Die genehmigte Domain muss dem zugelassenen Unternehmen zugeordnet werden können.
- Identitätsprüfung und Maßnahmen gegen problematisches Spielen gehören zum örtlichen Schutzrahmen.
- Die Glücksspielaufsicht kontrolliert die Einhaltung der geltenden Betreiberanforderungen.
- Die offizielle Whitelist informiert über die Anbieter, die im deutschen Markt eine Erlaubnis besitzen.
Eine Erlaubnis verbindet das Unternehmen mit konkreten Pflichten gegenüber seiner Kundschaft. Dazu zählen Vorgaben für Identifikation, Kontrollmaßnahmen und die Möglichkeit, Anträge zu einer Spielersperre zu bearbeiten. Auch für Fragen zum Umgang mit Beschwerden ist die Zuordnung zu einem örtlich beaufsichtigten Betreiber bedeutsam. Das Register schafft Transparenz darüber, welches Angebot unter deutscher Aufsicht steht.
Die ausländischen Rajabets-Nachweise belegen gesellschaftsrechtliche und lizenzbezogene Verbindungen in Curaçao und Anjouan. Für Online-Sportwetten in Deutschland besitzen diese Dokumente keine Ersetzungswirkung gegenüber der GGL-Erlaubnis. Die internationale Herkunft eines Produkts verändert die örtliche Einordnung nicht. Rajabets ist nicht im deutschen Register der erlaubten Wettangebote erfasst.
Die lokale Regulierung betrifft auch die Kommunikation zu Risiken und die Einschränkung problematischer Wettaktivität. Spielerschutz umfasst beispielsweise die Kontrolle von Einsätzen und die Möglichkeit einer zeitweisen Unterbrechung. Die konkreten Vorgaben des deutschen Systems gelten für Betreiber mit deutscher Erlaubnis. Für Rajabets ist als Unternehmensfunktion die Selbstsperre auf Anfrage über den Support bekannt.
Bei einem Wettkonto können mehrere praktische Vorgänge zusammentreffen: eine Einzahlung, die Annahme eines Wettscheins, eine Identitätsprüfung und die Ausführung einer Auszahlung. In Deutschland bestimmt der rechtliche Betreiberrahmen, welche Schutzmechanismen dabei erforderlich sind. Produktfunktionen wie Live-Wetten oder Cash-out beschreiben lediglich die technische und sportliche Verwendung eines Kontos. Die örtliche Erlaubnis stellt dagegen einen gesetzlichen Status des Anbieters dar.
Selbstsperrsystem und Eingreifhilfen
Deutschland verwendet das bundesweite Sperrsystem OASIS. Es wird vom Regierungspräsidium Darmstadt betreut und ist für die Erfassung von Spielersperren im geregelten Glücksspielbereich vorgesehen. Eine eingetragene Sperre soll den Zugang zu den betroffenen Glücksspielen bei angeschlossenen Betreibern verhindern. Damit wirkt die Maßnahme über ein einzelnes Benutzerkonto hinaus.
Das deutsche OASIS-Sperrsystem und die für hier zugelassene Betreiber vorgesehenen Einzahlungslimits gelten nicht für Rajabets, da der Anbieter keine deutsche Erlaubnis besitzt. Eine per E-Mail beantragte Selbstsperre bei Rajabets ist eine Kontosperre des Betreibers und keine OASIS-Sperre.
- Nationales Sperrsystem
- OASIS.
- Verwaltung
- Regierungspräsidium Darmstadt.
- Freiwillige Selbstsperre
- Mindestens drei Monate.
- Fremdsperre
- Mindestens zwölf Monate.
- Panikbutton
- 24 Stunden bei erlaubten deutschen Online-Anbietern.
Bei einer freiwilligen Selbstsperre beträgt die Mindestdauer im Regelfall drei Monate. Eine Fremdsperre hat grundsätzlich eine Mindestdauer von zwölf Monaten. Die Dauer hängt von der Art der Sperre und den jeweils geltenden Regeln ab. Das System sieht eine formelle Behandlung von Sperren und Anträgen auf deren Aufhebung vor. Die Zeiträume schaffen eine Unterbrechung des Wettzugangs über mehrere Monate.
Bei erlaubten deutschen Online-Anbietern gehört außerdem der sogenannte Panikbutton zu den Schutzfunktionen. Er ermöglicht eine sofortige Unterbrechung für 24 Stunden. Das Instrument richtet sich an Situationen, in denen eine akute Pause gebraucht wird. Diese kurzfristige Maßnahme und längere Sperrverfahren werden nach unterschiedlichen Fristen organisiert. Die Verfügbarkeit des Panikbuttons ist eine Vorgabe für örtlich erlaubte Angebote.
Rajabets besitzt keine deutsche Sportwettenlizenz und gehört nicht zu den erfassten erlaubten Betreibern der GGL-Whitelist. Das Unternehmen beschreibt als eigenen Schutzweg die Selbstsperre über eine Nachricht an den Support. Eine solche Kontosperre ist auf das Benutzerkonto bei Rajabets bezogen. Der deutsche OASIS-Rahmen gehört zum örtlichen Schutzsystem bei genehmigten Anbietern.
Wer sich mit anhaltendem Wettimpuls belastet fühlt, kann neben einer Sperrmaßnahme die unabhängige BIÖG-Beratung zur Glücksspielsucht in Anspruch nehmen. Die Beratung ist kostenlos und anonym und steht auch Angehörigen offen. Sie kann finanzielle Schwierigkeiten, Konflikte und Fragen zu einer längeren Pause aufgreifen. Unter der Nummer 0800 1 37 27 00 ist sie zu festen Beratungszeiten erreichbar.
Einzahlungslimit und Wettsteuer
Im deutschen Erlaubnissystem besteht regelmäßig ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat. Das Limit ist Teil der örtlichen Regeln für erlaubte Angebote und bezieht sich auf Einzahlungen in betroffene Konten. Unter festgelegten Voraussetzungen sind behördlich genehmigte Erhöhungen möglich. Die Überwachung des anbieterübergreifenden Limits wird mit dem System LUGAS verbunden.
| Vorgabe in Deutschland | Praktische Wirkung |
|---|---|
| Monatliche Einzahlung | Regelmäßiges anbieterübergreifendes Limit von 1.000 € bei erlaubten Betreibern. |
| Erhöhung des Limits | Nur nach den dafür geltenden behördlichen Voraussetzungen. |
| Sportwettensteuer | 5,3 % auf den Wetteinsatz. |
| Private Wettgewinne | Gewöhnlich keine Einkommensteuer auf private Gewinne. |
Der Betrag ist als monatliche Begrenzung der Einzahlung zu verstehen. Ein Wettschein verbraucht dagegen einen zuvor eingezahlten Betrag als Einsatz. Für die praktische Übersicht sind die Einzahlung auf das Konto, der konkrete Wetteinsatz und die spätere Auszahlung verschiedene Geldbewegungen. Ein monatliches Einzahlungslimit begrenzt deshalb den Zustrom neuer Gelder auf die betroffenen Wettkonten.
Die deutsche Sportwettensteuer beträgt 5,3 Prozent des Einsatzes. Wie stark der Steuerbetrag den tatsächlich angenommenen Einsatz oder den ausgezahlten Gewinn verändert, hängt von der Abrechnungspraxis des einzelnen Anbieters ab. Bei einem Betrag von 20 € ergibt sich rechnerisch eine Steuer von 1,06 €. Verbleibt der vollständige Betrag als Einsatz, wäre der Steuerbetrag eine zusätzliche Belastung auf der Betreiberseite; bei einem Abzug verändert sich die Bemessungsgrundlage der Wette.
Bei einem allgemeinen Beispiel mit 10 € Einsatz und einer Dezimalquote von 2,00 beträgt der Rücklauf einer erfolgreich abgerechneten Wette vor weiteren Abzügen 20 €. Die steuerliche Behandlung kann Auswirkungen auf den endgültigen Betrag haben, wenn der Anbieter eine Belastung auf die Kundschaft überträgt. Die persönliche Besteuerung privater Wettgewinne im Einkommensteuerrecht ist davon zu unterscheiden; diese Gewinne sind in Deutschland gewöhnlich nicht einkommensteuerpflichtig.
Rajabets besitzt kein deutsches Online-Sportwettenangebot mit GGL-Erlaubnis. Das monatliche LUGAS-Limit wird daher hier als deutsche Vorgabe für erlaubte Betreiber beschrieben und nicht als Kontobedingung von Rajabets. Für die eigene Abwicklung des deutschen Wettsteuerbetrags durch Rajabets liegen keine gesicherten Bedingungen vor. Bei Auszahlungen von Rajabets sind hingegen ausländische Zahlungsmethoden und Bearbeitungszeiten des allgemeinen Angebots bekannt.









